AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(AGB) der AW Pyrotechnik GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Meike Weber, Birkenauer Talstraße 4/4, 69469 Weinheim
Telefon: +49 (0) 6201 – 873438-1Fax: +49 (0) 6201 – 873438-0
E-Mail: info@aw-pyrotechnik.de
Handelsregister: Amtsgericht Weinheim
HRB 718509, UStID: DE289255786
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen derAW Pyrotechnik GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (imFolgenden „Kunde“) abgeschlossen werden. Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt desVertragsschlusses aktuellen Fassung. Der Vertragstext sowie die AGB werden dem Kunden in deutscher Sprache in Textform vor oder bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen zur Durchführung von Feuerwerken an.Die Leistungen erfolgen nach § 611 BGB und beinhalten keinen Erfolg im Sinne einesWerkvertrages. Der Leistungsumfang und das Datum der Durchführung werdenindividuell vereinbart und sind im jeweiligen Angebot festgehalten.
2. Die Angebotsunterlagen des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend. EinVertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das schriftliche Angebot desAuftragnehmers schriftlich annimmt.
3. Beratungsgespräche und eine eventuell notwendige erste Ortsbesichtigung sind kostenfrei, bis ein schriftlicher Vertrag unterzeichnet wird. Über die Notwendigkeit einer Ortsbesichtigung entscheidet der Auftragnehmer.4. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Der Vertragstext wird vom Auftragnehmer gespeichert.
§ 3 Zahlung
1. Die Preise für die Leistungen des Auftragnehmers ergeben sich aus dem jeweiligenAngebot und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
2. Die Zahlungsmodalitäten sind im Angebot spezifiziert. Üblicherweise hat der Kunde die Möglichkeit, per Überweisung zu zahlen.
3. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, sind 50 % des vereinbartenEntgelts innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Feuerwerkstermin fällig.
§ 4 Widerrufsrecht
1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wird der Vertrag im Fernabsatz abgeschlossen, steht ihm ein Widerrufsrecht nach § 312g in Verbindung mit § 355 BGB zu.
2. Der Kunde wird gesondert über sein Widerrufsrecht informiert. Ein Widerrufsformular wird ihm zur Verfügung gestellt. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Kunde der vollständigen Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt hat und der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat.
§ 5 Stornierung und höhere Gewalt
1. Stornierung durch den Kunden
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vor Beginn der Leistungserbringung stornieren.Die Stornierung bedarf der Schriftform.o Bis 3 Monate vor dem Feuerwerkstermin: 25 % des Auftragswerte so 3 Monate bis 14 Tage vor dem Feuerwerkstermin: 30 % des Auftragswerte so Innerhalb von 14 Tagen vor dem Feuerwerkstermin: 50 % desAuftragswertesBei einer Verschiebung des Feuerwerkstermins gelten die ursprünglich vereinbartenFristen für die Berechnung der Stornogebühren.
2. Stornierung aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen
a) Höhere Gewalt: Kann das Feuerwerk aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, extreme Wetterbedingungen, Epidemien/Pandemien wie dieAfrikanische Schweinepest gemäß dem Infektionsschutzgesetz) nicht durchgeführt werden, entfällt die Verpflichtung zur Leistungserbringung auf beiden Seiten. DerKunde hat das Recht, einen Ersatztermin zu vereinbaren, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. Alternativ werden 50 % des Auftragswertes erstattet.b) Behördliche Anordnungen: Sollte das Feuerwerk aufgrund von behördlichenAnordnungen (z.B. lokale Verordnungen, staatliche Maßnahmen, Sperrungen aufgrund von Seuchenschutz oder Sicherheitsauflagen) nicht durchgeführt werden können, gilt Folgendes:
Bei einer ersatzlosen Absage durch die Behörden hat der Kunde das Recht auf Rückerstattung von 50 % des Auftragswertes. Wird ein Ersatztermin festgelegt, entstehen dem Kunden keine zusätzlichenKosten.
3. Stornierung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, das Feuerwerk aus Sicherheitsgründen oder aufgrund unvorhersehbarer Umstände abzusagen. In diesem Fall wird einErsatztermin ohne zusätzliche Kosten vereinbart. Alternativ kann der Kunde eineRückerstattung von 50 % des Auftragswertes verlangen.
§ 6 Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag gewissenhaft und im Rahmen dergesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Dies umfasst:
1. Anfahrtskosten des Pyrotechnikers und Helfer
2. Einhaltung der gesetzlichen Zündzeiten
3. Einholung aller notwendigen Genehmigungen
4. Absperrung der Feuerwerksfläche
5. Ordnungsgemäße Entsorgung und Grobreinigung des Abbrennplatzes
§ 7 Durchführung des Feuerwerks / Änderungsvorbehalt / Ausfall1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Änderungen an der Effektreihenfolgeund den Effekten vorzunehmen, sofern dies aus Sicherheitsgründen oder aufgrund vonäußeren Umständen (wie z.B. Witterung, Lieferengpässe) erforderlich ist.2. Sollte das Feuerwerk aufgrund von extremen Wetterbedingungen (z.B. Unwetter, hoheWaldbrandgefahr) oder aufgrund behördlicher Anordnungen nicht durchgeführtwerden können, wird ein Ersatztermin ohne zusätzliche Kosten vereinbart oder aufWunsch des Kunden 50 % des Auftragswertes erstattet.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Feuerwerk an der vorgesehenen Locationdurchgeführt werden darf und den Anweisungen des verantwortlichen Pyrotechnikerszu folgen.
2. Entstehen durch die Nutzung der Location oder die Zufahrt Sondergebühren, werdendiese nach vorheriger Absprache mit dem Kunden berechnet.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
1. Die Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, für Verbraucher 2 Jahre.
2. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzungwesentlicher Vertragspflichten und auf den vertragstypischen, vorhersehbarenSchaden.3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpersoder der Gesundheit.
§ 10 Urheberrecht
Die Urheberrechte an der Konzeption des Feuerwerks sowie an Bild- und Tonaufnahmenverbleiben beim Auftragnehmer. Der Kunde erhält auf Wunsch ein einfaches Nutzungsrecht.
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers verarbeitet und vertraulich behandelt. Weitere Informationen finden sich in derDatenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt der gesetzlicheGerichtsstand.
2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
3. Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.